1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Crossframe KLG und dem Auftraggeber.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit schriftlicher Annahme der Offerte oder durch Inanspruchnahme der Leistungen zustande.
Mit Vertragsabschluss gelten diese AGB als akzeptiert.
3. Preise & Zahlung
Preise ergeben sich aus der Offerte.
Zahlungen sind innert 10 Tagen netto fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Haftung
Crossframe KLG haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Crossframe KLG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Die Haftung für Personenschäden bleibt uneingeschränkt bestehen.
Die Haftung für Hilfspersonen wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Bei Einsätzen im Rahmen von Veranstaltungen mit Publikum obliegt dem Auftraggeber (insbesondere dem Veranstalter oder der beauftragenden Eventfirma) die alleinige Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht im Veranstaltungsbereich.
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet:
- Sicherheits- und Gefahrenzonen festzulegen
- diese ausreichend abzusperren und zu kennzeichnen
- das Publikum über den Drohneneinsatz zu informieren
- qualifiziertes Sicherheitspersonal bereitzustellen
- behördliche Auflagen umzusetzen
Crossframe KLG ist berechtigt, den Drohnenbetrieb jederzeit zu unterbrechen oder abzubrechen, wenn Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten werden oder eine Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden kann.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben in diesem Fall geschuldet; weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch das Verhalten von Zuschauern, Teilnehmenden, Dritten oder Veranstaltungspersonal entstehen, insbesondere bei:
- Missachtung von Sicherheitszonen
- Nichtbefolgung von Anweisungen
- unzureichenden Absicherungsmaßnahmen
Der Auftraggeber stellt Crossframe KLG von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Zuschauer, Teilnehmende, Mitarbeitende, Behörden) frei, sofern und soweit diese Ansprüche nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Crossframe KLG zurückzuführen sind.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht für die Vermietung von Drohnen und Equipment gemäss Ziffer 14, für welche die Haftung des Auftraggebers massgebend ist.
5. Drohnenbetrieb & Sicherheit
Drohnenflüge erfolgen ausschließlich unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsauflagen.
Kann eine Leistung aufgrund von Wetter, behördlichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Funk- oder GPS-Störungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
6. Urheber- & Nutzungsrechte
Alle Urheberrechte an Rohmaterial, Konzepten und unveröffentlichten Zwischenprodukten verbleiben bei Crossframe KLG.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am final gelieferten Werk für eigene Zwecke.
Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder kommerzielle Drittverwertung bedarf einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Crossframe KLG ist berechtigt, das Material zu Eigenwerbezwecken zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7. Material des Auftraggebers
Der Auftraggeber garantiert, über sämtliche erforderlichen Rechte zu verfügen und stellt Crossframe KLG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
8. Abnahme & Mängel
Der Auftraggeber hat das Werk innert 7 Tagen zu prüfen.
Erfolgt keine Beanstandung, gilt das Werk als genehmigt.
9. Stornierung
- bis 7 Tage vor Termin: kostenlos
- 7–48 Stunden: 25 %
- unter 48 Stunden: 50 %
Zusätzlich werden bereits entstandene Fremdkosten verrechnet.
10. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt entfällt jede Haftung.
11. Archivierung
Eine Archivierungspflicht besteht nicht über 30 Tage hinaus.
12. Änderungen der AGB
Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
13. Gerichtsstand & Recht
Es gilt ausschließlich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von Crossframe KLG.
14. Vermietung von Drohnen und Equipment
14.1 Übergabe & Zustand
Das Mietobjekt wird in einwandfreiem, betriebsbereitem Zustand übergeben.
Sollte es nicht einwandfrei sein, muss der Auftraggeber dies von Crossframe bestätigen lassen.
14.2 Gefahrübergang
Mit Übergabe des Mietobjekts geht die volle Verantwortung und Gefahr auf den Auftraggeber über.
14.3 Haftung bei Verlust und Beschädigung
Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Absturz oder unsachgemässe Nutzung des Mietobjekts während der gesamten Mietdauer.
Dies gilt unabhängig davon, ob den Auftraggeber ein Verschulden trifft.
14.4 Kostenregelung
Im Schadenfall gelten folgende Regelungen:
- Reparaturen werden vollständig dem Auftraggeber verrechnet
- Bei Totalschaden oder Verlust ist der Neuwert oder Wiederbeschaffungswert zu ersetzen
- Zusätzlich können Ausfallkosten (entgangene Vermietung) sowie administrative Aufwände verrechnet werden
14.5 Versicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Crossframe KLG kann optional eine Versicherung gegen Aufpreis anbieten.
Ein allfälliger Selbstbehalt bleibt in jedem Fall beim Auftraggeber.
14.6 Nutzungsvorgaben
Das Mietobjekt darf ausschließlich:
- gemäss gesetzlichen Vorschriften
- durch qualifizierte Personen
- bestimmungsgemäss
verwendet werden.
14.7 Rückgabe
Das Mietobjekt ist vollständig, funktionsfähig und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben.
Fehlteile oder Schäden werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
14.8 Verbotene Nutzung
Untersagt ist insbesondere:
- Flüge ohne erforderliche Bewilligungen
- Flüge über Menschenansammlungen ohne Genehmigung
- Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Einsatz ausserhalb der technischen Spezifikationen
14.9 Kaution
Crossframe KLG ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
14.10 Ortung & Sicherheit
Mietobjekte können mit Ortungs- oder Sicherheitssystemen ausgestattet sein.
01.01.2026 © Crossframe KLG