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AGB`S von CrossFrame KLG


1. Allgemeines 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden alsAGB bezeichnet) regeln die Beziehungen zwischen der Firma Crossframe KLG (im Folgenden alsFirma bezeichnet) und dem Kunden (im Folgenden alsKunde bezeichnet) hinsichtlich der von der Firma angebotenen Dienstleistungen. 

2. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen, die von der Firma Crossframe angeboten werden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, die von der Firma angeboten werden. 

3. Vertragsschluss 

Der Kunde erklärt sich mit der Annahme der Dienstleistungen durch die Firma einverstanden. Der Kunde bestätigt, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und dass er sich mit diesen einverstanden erklärt. Akzeptiert der Kunde die Offerte von Crossframe KLG, oder nimmt er die in der Offerte angebotenen Dienstleistungen in Anspruch, kommt es zum Vertragsabschluss. 

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

Die Preise für die Dienstleistungen werden zwischen der Firma Crossframe und dem Kunden vereinbart. Die Zahlungsbedingungen werden ebenfalls zwischen der Firma und dem Kunden vereinbart. 

5. Haftung 

Die Firma haftet nicht für Schäden, die durch die Dienstleistungen entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen sorgfältig zu nutzen und alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten. 

6. Musik und Toneffekte 

Crossframe KLG lässt den Auftraggeber in Bezug auf Musik und Toneffekte einen gestalterischen Freiraum. Sollten spezifische Musikvorstellungen des Auftraggebers vorliegen, müssen diese vor Beginn der Dreharbeiten kommuniziert werden, da Änderungswünsche an der Musik nach Beginn der Nachbearbeitungen nicht mehr berücksichtigt werden können und dies zu Mehrkosten führen kann. 

7. Eigentum 

Crossframe KLG behält sich das Eigentum aller während der Filmproduktion entstandenen Rohstoffe und Zwischenprodukte, sowie schriftlich vereinbarten Absprachen, Konzepten und Drehbüchern vor. Crossframe KLG behält sich das Recht vor, alle entstandenen Bild- und Tonaufnahmen, die von ihnen erstellt wurden, zu jedem Zweck der öffentlichen Darstellung, einschließlich des Internets, unbegrenzt zu nutzen, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart. 

8. Material des Auftraggebers 

Falls vom Auftraggeber für die Video-Produktion benötigtes Material (z.B. Bilder, Texte, Logos, Videoaufnahmen) zur Verfügung gestellt wird, ist er für die Termingerechte Lieferung des Materials in einem verwertbaren Format verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass sowohl der Inhalt als auch die Qualität des Materials korrekt sind. Darüber hinaus muss der Auftraggeber die erforderlichen Rechte für das Material besitzen und diese an Crossframe KLG übertragen. Falls das überlassene Material nur durch erheblichen Mehraufwand von Crossframe KLG verwertbar gemacht werden kann, tragen die zusätzlichen Kosten der Auftraggeber. 

9. Datenschutz 

Die Firma ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden zu schützen. Die Firma wird die personenbezogenen Daten des Kunden nur für die Erbringung der Dienstleistungen verwenden. 

10. Haftung des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, mögliche Schäden an der Firma unverzüglich zu melden. Die Haftung der Firma für direkte Schäden ist auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistungen des Produkts begrenzt, es sei denn, diese Schäden wurden direkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht. Jede Haftung für Hilfspersonen wird vollständig ausgeschlossen. 

11. Qualität und Stil 

Qualität und Stil der Videoproduktion entsprechen dem Portfolio, welches Crossframe KLG auf der Webseite vorweist. 


12. Absagen/Stornieren

Im Falle einer kurzfristigen Absage eines Termins bis zu 7 Tage vorher ist kostenlos. Bei Weniger als 7 Tage aber mehr als 48h  ist 25% des Gesamtbetrages fällig. Bei weniger als 48h ist 50% des Gesamtbetrages fällig. Dieses Angebot stellt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Crossframe KLG dar. Es entspricht den rechtlichen Anforderungen und ist rechtsverbindlich. Diese Klausel dient dazu, eventuell entstehende Kosten aufgrund von kurzfristigen Terminabsagen zu decken und unsere Dienstleistungen auf einem hohen Niveau zu gewährleisten.

13. Änderungen 

Die Firma behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde ist verpflichtet, sich über eventuelle Änderungen oder Ergänzungen zu informieren. 

14. Anwendbares Recht 

Diese AGB unterliegen dem schweizerischen Recht. Jegliche Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des schweizerischen Gerichts.

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